AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K & G Bohrtechnik GmbH

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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

(2) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung unseres Vertragspartners ist ein bindendes Angebot. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Für den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung sind allein die schriftliche Bestellung des Kunden und die Auftragsbestätigung, sofern dem Kunden eine solche zugesandt wurde, maßgebend. Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und etwaige Abweichungen von seiner Bestellung schriftlich mitzuteilen.

 

§ 3 Preise- Zahlungsbedingungen-Skonto

(1) Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Abrechnung nach dem zugrunde liegenden Angebot.

(2) Wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialänderungen eintreten, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern. Die zugrunde liegenden Änderungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, es sei denn, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner gilt.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die in Rechnung gestellten Beträge ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Abnahme

(1) Einer förmlichen Abnahmeerklärung des Auftraggebers bedarf es für die Abnahme der erbrachten Leistungen nicht, es sei denn eine solche ist in Einzelverträgen vorgesehen.

(2) Die Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht spätestens 10 Tage nach Kenntnis von der Fertigstellung der Leistung die Abnahme erklärt bzw. die Abnahme schriftlich verweigert hat oder wenn der Auftraggeber die fertig gestellte Leistung oder Teile davon verwendet.

 

§ 5 Mängelhaftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend mit der Abnahme.

 

§ 6 Annullierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlich eingetretenen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 7 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

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